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Home»News»Bundesrat passt Datengrundlage der Energieetikette für Personenwagen an
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Bundesrat passt Datengrundlage der Energieetikette für Personenwagen an

adminBy admin28. Juni 20183 Mins Read
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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Juni 2018 eine Änderung der Energieeffizienzverordnung (EnEV) verabschiedet und per 31. Juli 2018 in Kraft gesetzt. Die Änderung betrifft die Festlegung und die Bekanntgabe der für das Jahr 2019 geltenden Energieeffizienzkategorien für neue Personenwagen sowie den Wert für den durchschnittlichen CO2-Ausstoss der erstmals immatrikulierten Neuwagen. Die Werte werden statt Mitte Jahr erst bis zum 31. Dezember 2018 bekannt gegeben. Sie gelten ab dem 1. Januar 2019. Grund dafür ist, dass die für die Kategorieneinteilung notwendigen Daten grösstenteils erst in der zweiten Jahreshälfte vorliegen werden. Verursacht wird dies durch die derzeit laufende europaweite Umstellung auf das neue Messverfahren WLTP (Worldwide Light Vehicles Test Procedure), das realitätsnähere Werte für den Treibstoffverbrauch und den CO2-Ausstoss neuer Personenwagen liefern wird.

Übergang von NEFZ zu WLTP
Bisher erfolgte die Messung neuer Fahrzeugmodelle in Europa mit dem Messzyklus NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus). Die so erfassten Messwerte zu Treibstoffverbrauch und Emissionen weichen jedoch seit der Einführung des NEFZ immer stärker von den realen Werten im Alltag ab. Seit Herbst 2017 wird deshalb das neue Testverfahren WLTP schrittweise eingeführt. Ab September 2018 müssen alle neu zugelassenen Personenwagen nach WLTP gemessen sein.

Während einer Übergangszeit bis Ende 2020 werden die WLTP-Messwerte auf den alten Fahrzyklus zurückgerechnet und als sogenannte NEFZ 2.0 Daten erfasst. Bei der Rückrechnung von WLTP- auf NEFZ 2.0-Werte werden teilweise bereits die realitätsnäheren WLTP-Messbedingungen berücksichtigt. Dies führt dazu, dass die NEFZ 2.0-Werte im Durchschnitt voraussichtlich höher liegen werden als die alten NEFZ 1.0 Daten, also konkret um einige Prozent höhere Treibstoffverbräuche und Emissionen ausweisen.

Kategoriengrenzen der Energieetikette für Personenwagen werden ausnahmsweise erst gegen Ende Jahr bekannt gegeben
Die EnEV regelt, dass die Kategoriengrenzen jedes Jahr neu berechnet und in der Verordnung des UVEK über Angaben auf der Energieetikette von neuen Personenwagen (VEE-PW) verankert werden. Dies stellt sicher, dass das aktuelle Marktangebot in sieben gleich grosse Kategorien A bis G eingeteilt und so der technologische Fortschritt berücksichtigt wird. Die Neuberechnung basiert auf den Schweizer Typengenehmigungen. Zusätzlich wird jährlich der durchschnittliche CO2-Ausstoss berechnet. Die neuen Werte werden jeweils per Stichtag 31. Mai ermittelt, bis zum 31. Juli kommuniziert und auf den folgenden 1. Januar in Kraft gesetzt.

Die vom Bundesrat beschlossene Änderung der EnEV bewirkt, dass die Kategoriengrenzen und der durchschnittliche CO2-Ausstoss in diesem Jahr ausnahmsweise per Stichtag 30. September 2018 ermittelt und erst bis zum 31.Dezember 2018 bekannt gegeben werden.

Als Basis für die Ermittlung der Kategoriengrenzen werden für die Energieetikette 2019 ausschliesslich NEFZ 2.0-Werte berücksichtigt. So werden die ab dem 1. Januar 2019 zugelassenen, unter WLTP typengenehmigten neuen Personenwagen, korrekt kategorisiert und Verzerrungen bei der Energieetikette für neue Personenwagen weitgehend vermieden. Dennoch wird eine kleine Anzahl Fahrzeuge von der Umstellung der Messverfahren betroffen sein: WLTP/NEFZ 2.0-Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2019 zugelassen werden, werden tendenziell in eine zu tiefe Kategorie eingeteilt. Bereits verzollte NEFZ 1.0 Fahrzeuge, die nach dem 31. Dezember 2018 zugelassen werden, werden tendenziell in eine zu hohe Kategorie eingeteilt.

Vollständige Umstellung auf WLTP in der Gesetzgebung erfolgt per 2020
Mit der beschlossenen Änderung der EnEV wird zudem die Grundlage geschaffen, damit die Energieetikette und die Käuferinformation in der Schweiz per 2020 vollständig auf WLTP-Werte umgestellt werden können und die jährlichen Aktualisierungen wieder mit den bisherigen Fristen erfolgen wird.

mehr dazu . . .

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