Gemäss Studien gehört das elektronische Wählen und Abstimmen zu den von der Bevölkerung am meisten nachgefragten elektronischen Behördenleistungen. Ziel von Bund und Kantonen ist es, die elektronische Stimmabgabe flächendeckend einzuführen.
Zielzustand des strategischen Projekts
Mit Vote électronique werden die Kultur und die Tradition der politischen Rechte ins Zeitalter der Digitalisierung überführt. Vote électronique ist eine Investition von Bund und Kantonen im Dienste der Stimmberechtigten, die zu Qualitätsverbesserungen führt. Der Stimmabgabeprozess wird vereinfacht und die Abgabe von ungültigen Stimmen verunmöglicht.
Föderalistischer Aufbau der politischen Rechte in der Schweiz
Der Bund regelt die Ausübung der politischen Rechte in eidgenössischen Angelegenheiten. Die Kantone sind für die Durchführung der eidgenössischen Urnengänge zuständig und damit die eigentlichen Projektleiter. Die Schweizerische Bundeskanzlei (BK) unterstützt die Kantone bei der Einführung und koordiniert das Vorhaben auf nationaler Ebene. Ob, wann und mit welchem System die elektronische Stimmabgabe angeboten wird, entscheiden aber die Kantone.
Strategie von Bund und Kantonen
Bei der Einführung der elektronischen Stimmabgabe gilt das Prinzip: «Sicherheit vor Tempo». 2013 hat der Bundesrat in seinem dritten Bericht zu Vote électronique die Strategie für die Einführung bzw. für die Ausdehnung des elektronischen Stimmkanals formuliert und neue Sicherheitsanforderungen definiert. Darauf gestützt wurden die Rechtsgrundlagen angepasst.
Im April 2017 hat der Bundesrat die nächsten Schritte zur flächendeckenden Einführung der elektronischen Stimmabgabe beschlossen. Im Fokus stehen Massnahmen im Bereich der Transparenzbildung (Offenlegung des Quellcodes) sowie namentlich die Überführung der elektronischen Stimmabgabe von der derzeitigen Versuchsphase in den ordentlichen Betrieb.
Die Schweizerische Staatsschreiberkonferenz (SSK) hat ebenfalls im April 2017 ein neues Planungsinstrument für die Einführung der elektronischen Stimmabgabe verabschiedet. In einer gemeinsamen Absichtserklärung bekennen sich Bund und Kantone zu sechs strategischen Zielen, welche unter anderen den Übergang in den ordentlichen Betrieb sowie die Schaffung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine Dematerialisierung der Stimmabgabe beinhalten.
Auf Ebene Bund laufen zurzeit Arbeiten zur Anpassung der Rechtsgrundlagen, so dass E-Voting als dritter ordentlicher Stimmkanal etabliert werden kann. Namentlich soll das Bundesgesetz über die politischen Rechte revidiert werden. Diese Gesetzesrevision ist dem fakultativen Referendum unterstellt.