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Home»News»Erhebliche bis sehr grosse Waldbrandgefahr
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Erhebliche bis sehr grosse Waldbrandgefahr

adminBy admin30. Juli 20182 Mins Read
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Aufgrund der anhaltend hohen Temperaturen und den nach wie vor geringen Niederschlägen herrscht in der gesamten Schweiz eine erhöhte Waldbrand-gefahr. 18 Kantone haben deshalb ein generelles Verbot für das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe erlassen. Feuer im Freien sind in den Kantonen Wallis, Tessin, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Zug und Graubünden absolut oder teilweise verboten. Zudem wurden regionale Einschränkungen für das Abbrennen von Feuerwerken beschlossen. Das BAFU ruft die Bevölkerung dazu auf, bei Aktivitäten im Freien besondere Vorsicht walten zu lassen und die Anweisungen der lokalen Behörden strikt zu befolgen.

Gemäss den Vorhersagen des Bundesamts für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz bleibt die Wetterlage in den kommenden Tagen weiterhin hochdruckbestimmt. Damit dauert das trockene und tagsüber heisse Wetter mit Temperaturen von 31 bis 35 Grad voraussichtlich die ganze Woche an. Einzig am Bundesfeiertag (Mittwoch) werden vermehrt Gewitter erwartet, welche aber kaum zu einer nennenswerten Entschärfung der Trockenheit beitragen werden. Unter den derzeitigen Bedingungen könnten sich Feuer sehr rasch ausbreiten.

Die ganze Schweiz betroffen

Die Waldbrandgefahr wird im Wallis und in mehreren Bündnern und St. Galler Regionen als «sehr gross» eingestuft. In der gesamten übrigen Schweiz herrscht grosse Waldbrand­gefahr, ausser im Berner Oberland sowie in den Kantonen Freiburg, Neuenburg, Waadt und Genf, wo die Waldbrandgefahr mehrheitlich erheblich ist (vgl. Karte der Wald­brandgefahr unter https://www.naturgefahren.ch).

Wenn Sie sich an die folgenden Regeln halten, können Sie mithelfen, Waldbrände zu vermeiden:

  • Sich über die lokale Gefahrensituation informieren.
  • Feuerverbote unbedingt einhalten.
  • Informationen aus Internet, Radio und Fernsehen sowie in Zeitungen beachten.
  • Brennende Zigaretten und Zündhölzer nie wegwerfen.
  • Feuerwerkskörper nur an Orten mit ausdrücklicher Bewilligung der Standortgemeinde abfeuern.

An Orten, an denen das Entfachen von Feuer erlaubt ist:

  • Bei starken und böigen Winden auf Feuer im Freien verzichten.
  • Beim Grillieren festeingerichtete Feuerstellen verwenden (ohne direkten Bodenkontakt).
  • Feuer laufend überwachen und allfälligen Funkenwurf sofort löschen.
  • Grill- und Feuerstellen und deren Umgebung nur verlassen, wenn sie absolut gelöscht sind.

Das BAFU informiert in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen über die Wald­brandgefahr und gibt Warnungen heraus. Für die Festlegung der Warnstufe und die Einleitung der regional und lokal erforderlichen Massnahmen sind die Kantone und Gemeinden zuständig. Eine Übersicht über die aktuelle Waldbrandgefahrenlage und die Massnahmen in den Kantonen findet sich unter http://www.waldbrandgefahr.ch

Adresse für Rückfragen

Sektion Medien BAFU
Telefon: +41 58 462 90 00
Email: [email protected]

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