Der Bundesrat will auf die Verpflichtung zur Unterzeichnung der elektronisch eingereichten Steuererklärung verzichten. Zudem möchte er in einzelnen Steuerbereichen die Unternehmen zur elektronischen Einreichung der Unterlagen verpflichten können. Der Bundesrat hat dazu an seiner Sitzung vom 21. Juni 2019 die Vernehmlassung eröffnet.
Der Bundesrat schlägt vor, dass bei der elektronischen Steuererklärung auf die Unterschrift verzichtet werden kann. Dies sowohl auf Kantons- wie auch auf Bundesebene.
Im Bereich der indirekten Steuern auf eidgenössischer Ebene (Verrechnungssteuer, Stempelabgaben, Mehrwertsteuer) sowie im Bereich der internationalen Amtshilfe soll der Bundesrat die betroffenen Personen zum elektronischen Verkehr mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) verpflichten können.
Mit dieser Vorlage soll die Digitalisierung vorangetrieben werden. Damit wird auch die vom Parlament überwiesene Motion Schmid (17.3371) umgesetzt, welche die Pflicht zur Unterzeichnung der Steuererklärung beseitigen möchte.