Der Bund will die Gefahren weiter vermindern, die von unkontrollierten radioaktiven Materialien ausgehen können. Dazu hat er an seiner Sitzung vom 21. Oktober 2020 den Aktionsplan zur Verstärkung der radiologischen Sicherung und Sicherheit 2020–2025 verabschiedet.
Radioaktive Materialien werden zum Beispiel in der Strahlentherapie zur Behandlung von Krebs, bei Sterilisationsprozessen oder bei der Materialprüfung eingesetzt. Sind sie nicht mehr unter Kontrolle, stellen sie eine Gefahr für Mensch und Umwelt dar. Deshalb muss sichergestellt werden, dass radioaktive Materialien nicht durch Missbrauch oder Fahrlässigkeit ausser Kontrolle geraten.
Der Aktionsplan umfasst Massnahmen, um Diebstahl und Sabotage von radioaktivem Material zu verhindern. Betriebe, die mit gefährlichen, hoch radioaktiven Materialien arbeiten, müssen einen unbefugten Zugriff auf diese verhindern. Weiter soll der Gebrauch dieser Materialien reduziert werden, indem sie durch weniger gefährliche Geräte ersetzt werden.
Es kommt auch vor, dass radioaktive Materialien fälschlicherweise in die konventionellen Entsorgungsbetriebe gelangen. Der Aktionsplan hat deshalb zum Ziel, solches Material, wie beispielsweise Altlasten (radiumhaltige Gegenstände) oder illegal entsorgtes, ausgedientes Material, aufzuspüren. Dafür müssen die Kehrichtverbrennungsanlagen und gewisse Verwertungsbetriebe, vor allem im Bereich Metallrecycling, sämtliches angeliefertes Material auf Radioaktivität messen, damit es die Bevölkerung und Umwelt nicht schädigen kann.
Zudem werden die Behörden an den Grenzen Kontrollen durchführen, um die illegale Ein-, Aus- oder Durchfuhr von radioaktivem Material allenfalls aufzudecken und zu verhindern.
Der Aktionsplan fördert zudem die internationale Kooperation und einen raschen Austausch von Informationen.
Der vom BAG ausgeführte Aktionsplan wird in enger Zusammenarbeit mit mehreren Bundesstellen aus den Bereichen Strahlenschutz, nationale Sicherheit, Strafverfolgung und Nachrichtendienst umgesetzt.