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Home»News»Startschuss zur Vergabe neuer Mobilfunkfrequenzen
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Startschuss zur Vergabe neuer Mobilfunkfrequenzen

adminBy admin6. Juli 20184 Mins Read
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Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) eröffnet die Ausschreibung für die Vergabe neuer Mobilfunkfrequenzen. Diese Frequenzen sind von grosser Bedeutung für die Einführung der nächsten Mobilfunktechnologie 5G in der Schweiz. Die neuen Mobilfunkfrequenzen werden im Rahmen einer Auktion vergeben, die voraussichtlich im Januar 2019 stattfindet. Die Auktion wurde so ausgestaltet, dass alle interessierten Firmen teilnehmen und die heutigen Betreiberinnen Frequenzen für den 5G-Rollout ersteigern können. Die Frequenzen werden für 15 Jahre vergeben, was den Mobilfunkbetreiberinnen langfristige Planungssicherheit gibt.

Eine öffentliche Konsultation hat ein grosses Interesse an den neuen Mobilfunkfrequenzen in den Bereichen 700 MHz, 1400 MHz, 2600 MHz und 3,5 GHz ergeben. Diese ermöglichen die frühzeitige Einführung der viel leistungsfähigeren Mobilfunktechnologie 5G und fördern die Digitalisierung der Schweiz. Die bisher für andere Zwecke genutzten Frequenzen dürften zunächst zur Qualitätsverbesserung in den bestehenden LTE-Netzen eingesetzt werden, bis die Sendeanlagen und die Endgeräte für 5G zur Verfügung stehen.

Die ComCom hat das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) mit der Durchführung der heute eröffneten Ausschreibung betraut. Die Ausschreibung wird im Bundesblatt vom 10. Juli 2018 publiziert, und die Unterlagen stehen auf der BAKOM-Website zur Verfügung (siehe Link unten).

Vergabe in einem einfachen Auktionsverfahren
Im Sinne der Transparenz und der Gleichbehandlung erfolgt die Vergabe im Rahmen einer sogenannten Clock-Auktion (CA). Es handelt sich dabei um ein einfaches Auktionsformat, bei dem gleichzeitig für alle Frequenzkategorien geboten werden kann. Die heutigen Netzbetreiberinnen und alle weiteren interessierten Firmen können zu gleichen Bedingungen an der Auktion teilnehmen. Das Auktionsformat ist so ausgestaltet, dass weder die Anzahl der Konzessionen noch die Frequenzausstattung durch die ComCom vorgegeben werden, sondern grundsätzlich offen sind.

Die ComCom hat Bietbeschränkungen («spectrum caps») in die Auktionsregeln aufgenommen. Damit soll sichergestellt werden, dass insbesondere die drei bisherigen Betreiberinnen 5G-Frequenzen im 700 MHz und 3,5 GHz Band erwerben können. Alle Marktteilnehmer erhalten damit die Möglichkeit, eine Frequenzausstattung zu erwerben, die ihren Geschäftsmodellen entspricht.

Die Auktion wird über ein elektronisches Auktionssystem der englischen Firma DotEcon Ltd. durchgeführt. Dieses System erlaubt das sichere Bieten über das Internet und kam bereits in mehreren Ländern zum Einsatz.

Ziele des Auktionsverfahrens
Den Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz sollen auch in Zukunft qualitativ hochstehende, innovative und kostengünstige Mobilfunkangebote zur Verfügung stehen. Die ComCom will deshalb eine effiziente Frequenzvergabe an alle Anbieterinnen sicherstellen und gleichzeitig den Wettbewerb und die technologische Innovation fördern.

Die Frequenzen werden technologieneutral vergeben und können somit auch mit den neuesten Mobilfunktechnologien wie LTE-Advanced (LTE-A) oder – in naher Zukunft – 5G genutzt werden. Dank der frühzeitigen Frequenzvergabe und einer Nutzungsdauer bis Ende 2033 werden die Konzessionärinnen in der Lage sein, langfristig zu planen und ihre Investitionen auf einer gefestigten Grundlage zu tätigen. Mit zusätzlichen Frequenzen können die Netzbetreiberinnen zudem die ständig wachsende Nachfrage nach mobilen Breitbanddiensten abdecken.

Frequenzen sind ein knappes, öffentliches Gut. Wer Frequenzen nutzen will, muss dafür Gebühren bezahlen. Im Falle einer Auktion werden die Mindestpreise für die Frequenzblöcke gemäss den gesetzlichen Vorgaben so festgelegt, dass ein angemessener Auktionserlös sichergestellt ist. Bei den besonders attraktiven FDD-Frequenzen im 700 MHz Band hat die ComCom den Mindestpreis pro Block – im Vergleich zum vom Bundesrat vorgegebenen Minimum – doppelt so hoch angesetzt. Die Auktionserlöse werden in die allgemeine Bundeskasse fliessen. Es ist jedoch nicht das Ziel der ComCom, einen möglichst hohen Auktionserlös zu erzielen. Im Vordergrund steht eine gute Frequenzausstattung der Betreiberinnen und eine gute Versorgung des Landes mit qualitativ hochstehenden Telecom-Dienstleistungen.

Bewerbungen
Sowohl die bestehenden Mobilfunkkonzessionärinnen (Salt, Sunrise und Swisscom) wie auch allfällige neue Betreiber, welche an der Auktion teilnehmen wollen, können bis am 5. Oktober 2018 ein Bewerbungsdossier beim BAKOM einreichen. Darin müssen sie angeben, welchen maximalen Umfang an Frequenzen sie in den einzelnen Bändern erwerben wollen. Ferner müssen sie eine Bankgarantie in der Höhe der aufsummierten Mindestgebote für die beantragten Frequenzen vorlegen. Zudem müssen sie nachweisen, dass sie die gesetzlichen Konzessionsvoraussetzungen sowie die spezifischen Verpflichtungen der Ausschreibung erfüllen können. Erfüllt eine Bewerberin die Voraussetzungen, wird sie von der ComCom zur Auktion zugelassen. Es ist geplant, die Auktion im Januar 2019 durchzuführen und im Anschluss daran die Konzessionen zu erteilen.

Um mögliche Kollusion und Absprachen zwischen den Bietern zu verhindern, wird die ComCom die Namen und die Anzahl der Bewerber nicht bekannt geben. Erst nach Abschluss der Auktion werden die Namen der Bewerber, die Gewinner, die erworbene Frequenzausstattung und der Zuschlagspreis veröffentlicht.

mehr dazu . . .

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