Die Gasbranche hat sich das Ziel gesetzt, in der Schweiz die Gasversorgung bis 2050 zu dekarbonisieren. Als Zwischenziel ist geplant, bis 2030 im gasversorgten Wärmemarkt für Haushalte 30 Prozent erneuerbare Gase anzubieten. Es braucht jedoch weitere Anstrengungen, die Produktion erneuerbarer Gase zu steigern. Im Rahmen der Revision des CO2-Gesetzes setzte das Parlament ein wichtiges Zeichen, indem beschlossen wurde, erstmals Anlagen zur Produktion erneuerbarer Gase mit Investitionsbeiträgen zu unterstützen. Wird das CO2-Gesetz in der Abstimmung vom 13. Juni angenommen, können für Anlagen zur Produktion von erneuerbaren Gase Investitionsbeiträge in der Höhe von maximal 60 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten beantragt werden. 

Aufgrund dieser Entwicklung hat die Gasbranche ihr eigenes Fördermodell überarbeitet. Der Biogasfonds, der aus einer Abgabe auf dem Gasverkauf alimentiert wird, vergibt Investitions- und Einspeisebeiträge während dreier Jahre und wird auf die neue Fördermöglichkeit durch den Bund abgestimmt. Vom überarbeiteten Fördermodell profitieren Gasversorgungsunternehmen, die sich im Bereich der erneuerbaren Gase engagieren. Dabei werden folgende Projekte unterstützt: 

• neue Anlagen, die erneuerbare Gase in ein Netz einspeisen, 

• bestehende Anlagen, die von der Stromproduktion auf die Gaseinspeisung umgerüstet werden, 

• Anlagen, die eine Kapazitätserweiterung um mindestens 20 Prozent aufweisen, 

• Anlagen, die durch Optimierungsmassnahmen die Produktion um mindestens 20 Prozent steigern. 

www.gazenergie.ch

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