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Home»News»Neue Datenschutz-Grundverordnung: benutzer-freundliche E-Mail-Lösung für Behörden und Verwaltungen
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Neue Datenschutz-Grundverordnung: benutzer-freundliche E-Mail-Lösung für Behörden und Verwaltungen

Schweizer FachmedienBy Schweizer Fachmedien26. Juni 20183 Mins Read
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Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union betrifft auch die Behörden und Verwaltungen von Schweizer Kantonen und Gemeinden: Unter anderem dürfen persönliche Daten von Personen im EU-Raum seit dem 25. Mai 2018 nicht mehr länger ungeschützt per E-Mail verschickt werden. Auch Behörden und Verwaltungen sind dazu verpflichtet, den Versand von persönlichen Daten mit modernen Verschlüsselungs-Systemen zu sichern. Zum Beispiel mit der benutzerfreundlichen und kostengünstigen Gesamtlösung RMailTM der Frama Communications AG.

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union. Sie umfasst nicht nur organisatorische Auflagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten, sondern stärkt insbesondere die Rechte der Einwohner. Auch Schweizer Behörden und Verwaltungen müssen sich an die DSGVO halten, wenn sie persönliche Daten von Personen aus dem EU-Raum verarbeiten. Unabhängig davon, ob eine Gemeinde- oder Stadtverwaltung zwei Mitarbeitende beschäftigt oder 50 – um die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen und um Daten von diesen Personen zu schützen, sind Behörden und Verwaltungen gezwungen, technische und organisatorische Massnahmen zu ergreifen. Vertrauliche Informationen ungeschützt zu übermitteln, ist ab sofort nicht nur fahrlässig, sondern strafbar und wird mit hohen Bussen bis 20 Mio. Euro belegt. Kommt hinzu, dass das Parlament zurzeit ein Schweizer Pendant zur DSGVO ausarbeitet. Unternehmen und Institutionen, die sich schon auf die DSGVO eingestellt haben, dürften weniger Mühe haben, das neue Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) umzusetzen.

Sensible Daten nachweisbar schützen
Die neue EU-Verordnung umfasst jede Art von Information, die zumindest theoretisch Rückschlüsse über eine bestimmte Person zulassen könnte. Nicht nur Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer und E-Mail-Adresse eines Einwohners dürfen nicht mehr ungeschützt per E-Mail versandt werden. Auch Steueridentifikationsnummer, Kontonummern und Arbeitszeugnisse von Mitarbeitenden stehen unter Schutz. Darüber hinaus haben Betroffene neu ein Recht auf Auskunft über die von Institutionen gesammelten, verarbeiteten und übertragenen personenbezogenen Daten.

Kostengünstige und einfach umsetzbare Lösung für Behörden und Verwaltungen
Eine benutzerfreundliche und kostengünstige Lösung, E-Mails gemäss den neuen Richtlinien zu versenden, bietet das RMail-Gesamtpaket der Frama Communications AG, Lauperswil (BE). Das System lässt sich einfach per Download installieren. Software-Installationen beim Empfänger oder eine Registrierung auf Webplattformen sind nicht nötig. Die Lösung eignet sich deshalb auch ganz besonders für Personen ohne Vorkenntnisse im IT-Bereich und Unternehmen ohne interne IT-Spezialisten. Benutzer versenden ihre E-Mails verschlüsselt und verfügen dank einer Auslieferungs- und Empfangsquittung jederzeit über den juristisch gültigen Nachweis, dass ihre E-Mails und Anhänge sicher beim Empfänger angekommen sind. Frama RMailTM hat sich international über Jahre bewährt und wird laufend den fortschreitenden rechtlichen und technischen Entwicklungen sowie den Rahmenbedingungen des Marktes angepasst.

Über 40 Jahre internationale Erfahrung
Mit innovativen und zuverlässigen Kommunikations- und Abrechnungslösungen hat sich Frama in mehr als 50 Ländern der Welt in über 40 Jahren einen ausgezeichneten Namen gemacht. Frama bietet Lösungen für Sicherheit und Compliance in der digitalen und physischen Kommunikation.

Frama Suisse AG

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